Mehr Informationen über das Landwirtschaftsgericht in Kempen
Zuständigkeiten und Aufgaben.
Das Landwirtschaftsgericht Kempen ist schwerpunktmäßig für folgende
Anträge und Streitigkeiten zuständig:
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Landpachtverträgen
- Streitigkeiten, die sich in
Anwendung der Höfeordnung ergeben
- Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, soweit sich ein Hof im Sinne der
Höfeordnung im Nachlass befindet
- Anträge auf Erteilung von Hoffolgezeugnissen
- Genehmigung von Hofübergabeverträgen
-
Gerichtliche Entscheidungen bei Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen.
Das Landwirtschaftsgericht in Kempen kann entweder per Telefon (02152 1490-0) oder E-mail (poststelle@ag-kempen.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Landwirtschaftsgericht Kempen: www.justiz.nrw.de