Mehr Informationen über das Landwirtschaftsgericht in Leer
Zuständigkeiten und Aufgaben.
Das Landwirtschaftsgericht Leer ist schwerpunktmäßig für folgende
Anträge und Streitigkeiten zuständig:
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Landpachtverträgen
- Streitigkeiten, die sich in
Anwendung der Höfeordnung ergeben
- Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, soweit sich ein Hof im Sinne der
Höfeordnung im Nachlass befindet
- Anträge auf Erteilung von Hoffolgezeugnissen
- Genehmigung von Hofübergabeverträgen
-
Gerichtliche Entscheidungen bei Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen.
Das Landwirtschaftsgericht in Leer kann entweder per Telefon (0491 60010) oder E-mail () kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Landwirtschaftsgericht Leer (Ostfriesland):