Mehr Informationen über das Landwirtschaftsgericht in Augsburg
Zuständigkeiten und Aufgaben.
Das Landwirtschaftsgericht Augsburg ist schwerpunktmäßig für folgende
Anträge und Streitigkeiten zuständig:
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Landpachtverträgen
- Streitigkeiten, die sich in
Anwendung der Höfeordnung ergeben
- Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, soweit sich ein Hof im Sinne der
Höfeordnung im Nachlass befindet
- Anträge auf Erteilung von Hoffolgezeugnissen
- Genehmigung von Hofübergabeverträgen
-
Gerichtliche Entscheidungen bei Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen.
Das Landwirtschaftsgericht in Augsburg kann entweder per Telefon (0821 3105-0) oder E-mail (poststelle@ag-a.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Landwirtschaftsgericht Augsburg: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/