Mehr Informationen über das Mahngericht in Schleswig
Das Mahngericht Schleswig
ist die Abteilung des Amtsgerichts, in der Mahnverfahren aus den Bezirken mehrerer Amtsgerichte bearbeitet werden.
Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Geltendmachung von einseitigen Ansprüchen auf
Geldzahlungen, die nicht von einer noch ausstehenden Gegenleistung abhängig sind.
Das Mahngericht in Schleswig kann entweder per Telefon (04621/ 815-325) oder E-mail (verwaltung@ag-schleswig.landsh.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Zentrales Mahngericht Schleswig-Holstein: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html