Nachlassgericht Bad Hersfeld - plaats

   
  Nachlassgericht Bad Hersfeld

Nachlassgericht Bad Hersfeld

Nachlassgericht

Nachlassgericht Bad Hersfeld

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Bad Hersfeld

Das Nachlassgericht Bad Hersfeld wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Bad Hersfeld ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Bad Hersfeld kann entweder per Telefon ((0 66 21) 203-0) oder E-mail (verwaltung@ag-badhersfeld.justiz.hessen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Bad Hersfeld: https://justizministerium.hessen.de/justiz



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Bad Hersfeld. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

  Amtsgericht
Arbeitsgericht
Betreuungsgericht
Familiengericht
Insolvenzgericht
Justizvollzugsanstalt
Nachlassgericht
Landwirtschaftsgericht
Mahngericht
Nachlassgericht
Oberlandesgericht
Registergericht
Sozialgericht
Staatsanwaltschaft
Verfassungsgericht
Vollstreckungsgericht
 

WWW.DEUTSCHE-GERICHTE.COM

Datenschutz