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  Nachlassgericht Düsseldorf

Nachlassgericht Düsseldorf

Nachlassgericht

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Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Düsseldorf

Das Nachlassgericht Düsseldorf wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Düsseldorf ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Düsseldorf kann entweder per Telefon (0211 830-60) oder E-mail (poststelle@ag-duesseldorf.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Düsseldorf: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Düsseldorf. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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