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  Nachlassgericht Einbeck

Nachlassgericht Einbeck

Nachlassgericht

Nachlassgericht Einbeck

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Einbeck

Das Nachlassgericht Einbeck wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Einbeck ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Einbeck kann entweder per Telefon (05561 9382 0) oder E-mail (poststelle@ag-ein.niedersachsen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Einbeck: www.justizportal.niedersachsen.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Einbeck. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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