Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Freising
Das Nachlassgericht Freising wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig.
Das Nachlassgericht Freising ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das
Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.
Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe
- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und
Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von
Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.
Das Nachlassgericht in Freising kann entweder per Telefon (08161 180-01) oder E-mail (poststelle@ag-fs.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Freising in Freising: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/