Nachlassgericht Flensburg in Flensburg - plaats

   
  Nachlassgericht Flensburg

Nachlassgericht Flensburg in Flensburg

Nachlassgericht

Nachlassgericht Flensburg

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Flensburg

Das Nachlassgericht Flensburg wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Flensburg ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Flensburg kann entweder per Telefon (0461 89-0) oder E-mail (verwaltung@ag-flensburg.landsh.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Flensburg in Flensburg: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Flensburg in Flensburg. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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