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  Nachlassgericht Göttingen

Nachlassgericht Göttingen

Nachlassgericht

Nachlassgericht Göttingen

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Göttingen

Das Nachlassgericht Göttingen wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Göttingen ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Göttingen kann entweder per Telefon (0551-4030) oder E-mail (poststelle@ag-goe.niedersachsen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Göttingen: www.justizportal.niedersachsen.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Göttingen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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