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  Nachlassgericht Goslar

Nachlassgericht Goslar

Nachlassgericht

Nachlassgericht Goslar

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Goslar

Das Nachlassgericht Goslar wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Goslar ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Goslar kann entweder per Telefon (05321 7050) oder E-mail (aggs-poststelle@justiz.niedersachsen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Goslar: www.justiz.niedersachen.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Goslar. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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