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  Nachlassgericht Gelsenkirchen

Nachlassgericht Gelsenkirchen

Nachlassgericht

Nachlassgericht Gelsenkirchen

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Gelsenkirchen

Das Nachlassgericht Gelsenkirchen wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Gelsenkirchen ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Gelsenkirchen kann entweder per Telefon (0209-17910) oder E-mail (poststelle@ag-gelsenkirchen.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Gelsenkirchen: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Gelsenkirchen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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