Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Groß-Gerau
Das Nachlassgericht Groß-Gerau wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig.
Das Nachlassgericht Groß-Gerau ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das
Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.
Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe
- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und
Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von
Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.
Das Nachlassgericht in Groß-Gerau kann entweder per Telefon ((0 61 52)170-02) oder E-mail (redaktion@ag-grossgerau.justiz.hessen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Groß-Gerau: https://justizministerium.hessen.de/justiz