Nachlassgericht Groß-Gerau - plaats

   
  Nachlassgericht Groß-Gerau

Nachlassgericht Groß-Gerau

Nachlassgericht

Nachlassgericht Groß-Gerau

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Groß-Gerau

Das Nachlassgericht Groß-Gerau wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Groß-Gerau ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Groß-Gerau kann entweder per Telefon ((0 61 52)170-02) oder E-mail (redaktion@ag-grossgerau.justiz.hessen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Groß-Gerau: https://justizministerium.hessen.de/justiz



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Groß-Gerau. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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