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  Nachlassgericht Herford

Nachlassgericht Herford

Nachlassgericht

Nachlassgericht Herford

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Herford

Das Nachlassgericht Herford wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Herford ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Herford kann entweder per Telefon (05221 166-0) oder E-mail (poststelle@ag-herford.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Herford: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Herford. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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