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  Nachlassgericht Jena

Nachlassgericht Jena

Nachlassgericht

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Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Jena

Das Nachlassgericht Jena wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Jena ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Jena kann entweder per Telefon (03641/ 307 0) oder E-mail () kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Jena:



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Jena. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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