Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Kirchheim unter Teck
Das Nachlassgericht Kirchheim unter Teck wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig.
Das Nachlassgericht Kirchheim unter Teck ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das
Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.
Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe
- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und
Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von
Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.
Das Nachlassgericht in Kirchheim unter Teck kann entweder per Telefon (07021 97480) oder E-mail (poststelle@agkirchheimteck.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Kirchheim unter Teck: www.justizportal-bw.de