Nachlassgericht Kirchhain - plaats

   
  Nachlassgericht Kirchhain

Nachlassgericht Kirchhain

Nachlassgericht

Nachlassgericht Kirchhain

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Kirchhain

Das Nachlassgericht Kirchhain wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Kirchhain ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Kirchhain kann entweder per Telefon (06422 / 93 07 - 0) oder E-mail (verwaltung@ag-kirchhain.justiz.hessen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Kirchhain: www.justiz.hessen.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Kirchhain. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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