Nachlassgericht Königswinter - plaats

   
  Nachlassgericht Königswinter

Nachlassgericht Königswinter

Nachlassgericht

Nachlassgericht Königswinter

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Königswinter

Das Nachlassgericht Königswinter wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Königswinter ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Königswinter kann entweder per Telefon (02223 9006-0) oder E-mail (poststelle@ag-koenigswinter.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Königswinter: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Königswinter. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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