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  Nachlassgericht Langenburg

Nachlassgericht Langenburg

Nachlassgericht

Nachlassgericht Langenburg

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Langenburg

Das Nachlassgericht Langenburg wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Langenburg ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Langenburg kann entweder per Telefon (07905 91030) oder E-mail (poststelle@aglangenburg.justiz.bwl.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Langenburg: www.justizportal-bw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Langenburg. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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