Nachlassgericht Langen - plaats

   
  Nachlassgericht Langen

Nachlassgericht Langen

Nachlassgericht

Nachlassgericht Langen

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Langen

Das Nachlassgericht Langen wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Langen ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Langen kann entweder per Telefon (04743 8820) oder E-mail (poststelle@ag-lan.niedersachsen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Langen: www.justizportal.niedersachsen.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Langen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

  Amtsgericht
Arbeitsgericht
Betreuungsgericht
Familiengericht
Insolvenzgericht
Justizvollzugsanstalt
Nachlassgericht
Landwirtschaftsgericht
Mahngericht
Nachlassgericht
Oberlandesgericht
Registergericht
Sozialgericht
Staatsanwaltschaft
Verfassungsgericht
Vollstreckungsgericht
 

WWW.DEUTSCHE-GERICHTE.COM

Datenschutz