Nachlassgericht Langenfeld (Rheinland) - plaats

   
  Nachlassgericht Langenfeld

Nachlassgericht Langenfeld (Rheinland)

Nachlassgericht

Nachlassgericht Langenfeld

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Langenfeld

Das Nachlassgericht Langenfeld wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Langenfeld ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Langenfeld kann entweder per Telefon (02173 902-0) oder E-mail (poststelle@ag-langenfeld.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Langenfeld (Rheinland): www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Langenfeld (Rheinland). Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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