Nachlassgericht Langen in Langen - plaats

   
  Nachlassgericht Langen

Nachlassgericht Langen in Langen

Nachlassgericht

Nachlassgericht Langen

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Langen

Das Nachlassgericht Langen wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Langen ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Langen kann entweder per Telefon ((06103) 591-02) oder E-mail (Verwaltung@AG-Langen.justiz.hessen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Langen in Langen: www.justiz.hessen.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Langen in Langen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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