Nachlassgericht Münsingen - plaats

   
  Nachlassgericht Münsingen

Nachlassgericht Münsingen

Nachlassgericht

Nachlassgericht Münsingen

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Münsingen

Das Nachlassgericht Münsingen wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Münsingen ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Münsingen kann entweder per Telefon (07381 180583) oder E-mail (poststelle@agmuensingen.justiz.bwl.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Münsingen: www.justizportal-bw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Münsingen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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