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  Nachlassgericht Monschau

Nachlassgericht Monschau

Nachlassgericht

Nachlassgericht Monschau

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Monschau

Das Nachlassgericht Monschau wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Monschau ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Monschau kann entweder per Telefon (02472 9907-0) oder E-mail (poststelle@ag-monschau.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Monschau: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Monschau. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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