Nachlassgericht Marl - plaats

   
  Nachlassgericht Marl

Nachlassgericht Marl

Nachlassgericht

Nachlassgericht Marl

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Marl

Das Nachlassgericht Marl wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Marl ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Marl kann entweder per Telefon (02365-5130) oder E-mail (poststelle@ag-marl.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Marl: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Marl. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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