Nachlassgericht Mettmann - plaats

   
  Nachlassgericht Mettmann

Nachlassgericht Mettmann

Nachlassgericht

Nachlassgericht Mettmann

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Mettmann

Das Nachlassgericht Mettmann wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Mettmann ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Mettmann kann entweder per Telefon (02104 774-0) oder E-mail (poststelle@ag-mettmann.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Mettmann: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Mettmann. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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