Nachlassgericht Neunkirchen - plaats

   
  Nachlassgericht Neunkirchen

Nachlassgericht Neunkirchen

Nachlassgericht

Nachlassgericht Neunkirchen

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Neunkirchen

Das Nachlassgericht Neunkirchen wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Neunkirchen ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Neunkirchen kann entweder per Telefon ((06821) 106-01) oder E-mail (poststelle@agnk.justiz.saarland.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Neunkirchen: www.saarland.de/2313.htm



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Neunkirchen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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