Nachlassgericht Oberkirch - plaats

   
  Nachlassgericht Oberkirch

Nachlassgericht Oberkirch

Nachlassgericht

Nachlassgericht Oberkirch

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Oberkirch

Das Nachlassgericht Oberkirch wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Oberkirch ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Oberkirch kann entweder per Telefon (07802 93750) oder E-mail (poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Oberkirch: www.justizportal-bw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Oberkirch. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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