Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Bingen am Rhein
Das Nachlassgericht Bingen am Rhein wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig.
Das Nachlassgericht Bingen am Rhein ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das
Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.
Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe
- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und
Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von
Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.
Das Nachlassgericht in Bingen am Rhein kann entweder per Telefon (06721/908-0) oder E-mail (agbi@ko.mjv.rlp.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Bingen in Bingen am Rhein: www.mjv.rlp.de