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  Nachlassgericht Paderborn

Nachlassgericht Paderborn

Nachlassgericht

Nachlassgericht Paderborn

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Paderborn

Das Nachlassgericht Paderborn wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Paderborn ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Paderborn kann entweder per Telefon (05251-1260) oder E-mail (poststelle@ag-paderborn.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Paderborn: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Paderborn. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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