Nachlassgericht Rüsselsheim - plaats

   
  Nachlassgericht Rüsselsheim

Nachlassgericht Rüsselsheim

Nachlassgericht

Nachlassgericht Rüsselsheim

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Rüsselsheim

Das Nachlassgericht Rüsselsheim wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Rüsselsheim ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Rüsselsheim kann entweder per Telefon (06142 203-0) oder E-mail (verwaltung@ag-ruesselsheim.justiz.hessen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Rüsselsheim: www.justiz.hessen.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Rüsselsheim. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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