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  Nachlassgericht Reinbek

Nachlassgericht Reinbek

Nachlassgericht

Nachlassgericht Reinbek

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Reinbek

Das Nachlassgericht Reinbek wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Reinbek ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Reinbek kann entweder per Telefon (040 72759-0) oder E-mail (verwaltung@ag-reinbek.landsh.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Reinbek: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Reinbek. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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