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  Nachlassgericht Rheinberg

Nachlassgericht Rheinberg

Nachlassgericht

Nachlassgericht Rheinberg

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Rheinberg

Das Nachlassgericht Rheinberg wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Rheinberg ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Rheinberg kann entweder per Telefon (02843 173-0) oder E-mail (poststelle@ag-rheinberg.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Rheinberg: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Rheinberg. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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