Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Singen
Das Nachlassgericht Singen wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig.
Das Nachlassgericht Singen ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das
Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.
Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe
- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und
Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von
Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.
Das Nachlassgericht in Singen kann entweder per Telefon (07731 40010) oder E-mail (poststelle@agsingen.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Singen/Htwl.: www.justizportal-bw.de