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  Nachlassgericht Sinsheim

Nachlassgericht Sinsheim

Nachlassgericht

Nachlassgericht Sinsheim

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Sinsheim

Das Nachlassgericht Sinsheim wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Sinsheim ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Sinsheim kann entweder per Telefon (07261 1510) oder E-mail (poststelle@agsinsheim.justiz.bwl.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Sinsheim: www.justizportal-bw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Sinsheim. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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