Nachlassgericht Bad Homburg - plaats

   
  Nachlassgericht Bad Homburg

Nachlassgericht Bad Homburg

Nachlassgericht

Nachlassgericht Bad Homburg

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Bad Homburg

Das Nachlassgericht Bad Homburg wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Bad Homburg ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Bad Homburg kann entweder per Telefon (06172 / 405 - 0) oder E-mail (Poststelle@AG-BADHOMBURG.JUSTIZ.HESSEN.DE) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Bad Homburg: https://justizministerium.hessen.de/justiz



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Bad Homburg. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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