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  Nachlassgericht Schwetzingen

Nachlassgericht Schwetzingen

Nachlassgericht

Nachlassgericht Schwetzingen

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Schwetzingen

Das Nachlassgericht Schwetzingen wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Schwetzingen ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Schwetzingen kann entweder per Telefon (06202 810) oder E-mail (poststelle@agschwetzingen.justiz.bwl.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Schwetzingen: www.justizportal-bw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Schwetzingen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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