Nachlassgericht Steinfurt - plaats

   
  Nachlassgericht Steinfurt

Nachlassgericht Steinfurt

Nachlassgericht

Nachlassgericht Steinfurt

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Steinfurt

Das Nachlassgericht Steinfurt wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Steinfurt ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Steinfurt kann entweder per Telefon (02551 66-0) oder E-mail (poststelle@ag-steinfurt.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Steinfurt: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Steinfurt. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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