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  Nachlassgericht Siegburg

Nachlassgericht Siegburg

Nachlassgericht

Nachlassgericht Siegburg

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Siegburg

Das Nachlassgericht Siegburg wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Siegburg ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Siegburg kann entweder per Telefon (02241 305-0) oder E-mail (poststelle@ag-siegburg.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Siegburg: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Siegburg. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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