Nachlassgericht Bad Gandersheim - plaats

   
  Nachlassgericht Bad Gandersheim

Nachlassgericht Bad Gandersheim

Nachlassgericht

Nachlassgericht Bad Gandersheim

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Bad Gandersheim

Das Nachlassgericht Bad Gandersheim wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Bad Gandersheim ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Bad Gandersheim kann entweder per Telefon (05382 931 0) oder E-mail () kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Bad Gandersheim:



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Bad Gandersheim. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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