Nachlassgericht Wiesloch - plaats

   
  Nachlassgericht Wiesloch

Nachlassgericht Wiesloch

Nachlassgericht

Nachlassgericht Wiesloch

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Wiesloch

Das Nachlassgericht Wiesloch wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Wiesloch ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Wiesloch kann entweder per Telefon (06222 5840) oder E-mail (poststelle@agwiesloch.justiz.bwl.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Wiesloch: www.justizportal-bw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Wiesloch. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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