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  Nachlassgericht Warburg

Nachlassgericht Warburg

Nachlassgericht

Nachlassgericht Warburg

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Warburg

Das Nachlassgericht Warburg wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Warburg ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Warburg kann entweder per Telefon (05641 7881-0) oder E-mail (poststelle@ag-warburg.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Warburg: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Warburg. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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