Nachlassgericht Waldbröl - plaats

   
  Nachlassgericht Waldbröl

Nachlassgericht Waldbröl

Nachlassgericht

Nachlassgericht Waldbröl

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Waldbröl

Das Nachlassgericht Waldbröl wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Waldbröl ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Waldbröl kann entweder per Telefon (02291 795-0) oder E-mail (poststelle@ag-waldbroel.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Waldbröl: www.justiz.nrw.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Waldbröl. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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