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  Nachlassgericht Wermelskirchen

Nachlassgericht Wermelskirchen

Nachlassgericht

Nachlassgericht Wermelskirchen

 


 

Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Wermelskirchen

Das Nachlassgericht Wermelskirchen wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Wermelskirchen ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Wermelskirchen kann entweder per Telefon (02196 712-0) oder E-mail (poststelle.ag-wermelskirchen.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Wermelskirchen:



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Wermelskirchen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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