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  Nachlassgericht Bremen

Nachlassgericht Bremen

Nachlassgericht

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Mehr Informationen über das Nachlassgericht in Bremen

Das Nachlassgericht Bremen wird grundsätzlich in allen Erbbereichen tätig. Das Nachlassgericht Bremen ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Nachlassgericht des Ortes, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, Erbscheine zu erteilen.

Das Nachlassgericht hat im Wesentlichen die Aufgabe

- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers,
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Bestellung eines Nachlasspflegers,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht in Bremen kann entweder per Telefon (0421 36115 957) oder E-mail (agbremenverwaltung@Nachlassgericht.bremen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Nachlassgericht Bremen: www.amtsgericht.bremen.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Nachlassgericht Bremen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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