Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Celle
Das Oberlandesgericht Celle
im Zivilrecht:
Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des
Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das Oberlandesgericht Celle ist zuständig für:
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen
und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß
Das Oberlandesgericht Celle m Strafrecht:
In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Celle
hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen
Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.
Das Oberlandesgericht in Celle kann entweder per Telefon (05141 2060) oder E-mail (poststelle@olg-ce.niedersachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Oberlandesgericht Celle: