Oberlandesgericht Dresden - plaats

   
  Oberlandesgericht Dresden

Oberlandesgericht Dresden

Oberlandesgericht

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Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Dresden

Das Oberlandesgericht Dresden im Zivilrecht:

Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.

Das Oberlandesgericht Dresden ist zuständig für:

- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß

Das Oberlandesgericht Dresden m Strafrecht:

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Dresden  hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.

Das Oberlandesgericht in Dresden kann entweder per Telefon (0351-4460) oder E-mail (verwaltung-olg@olg.justiz.sachsen.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Oberlandesgericht Dresden: www.justiz.sachsen.de



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Oberlandesgericht Dresden. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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