Oberlandesgericht in Düsseldorf - plaats

   
  Oberlandesgericht Düsseldorf

Oberlandesgericht in Düsseldorf

Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Düsseldorf

 


 

Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Düsseldorf

Das Oberlandesgericht Düsseldorf im Zivilrecht:

Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist zuständig für:

- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß

Das Oberlandesgericht Düsseldorf m Strafrecht:

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Düsseldorf  hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf kann entweder per Telefon (0211-49710) oder E-mail (poststelle@olg-duesseldorf.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Oberlandesgericht in Düsseldorf:



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Oberlandesgericht in Düsseldorf. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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