Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg - plaats

   
  Oberlandesgericht Hamburg

Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg

Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Hamburg

 


 

Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Hamburg

Das Oberlandesgericht Hamburg im Zivilrecht:

Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.

Das Oberlandesgericht Hamburg ist zuständig für:

- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß

Das Oberlandesgericht Hamburg m Strafrecht:

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Hamburg  hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.

Das Oberlandesgericht in Hamburg kann entweder per Telefon (040 428430) oder E-mail (Poststelle@olg.justiz.hamburg.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg: http://justiz.hamburg.de/gerichte/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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