Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in Hamburg
Das Oberlandesgericht Hamburg
im Zivilrecht:
Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des
Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.
Das Oberlandesgericht Hamburg ist zuständig für:
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen
und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß
Das Oberlandesgericht Hamburg m Strafrecht:
In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Hamburg
hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen
Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.
Das Oberlandesgericht in Hamburg kann entweder per Telefon (040 428430) oder E-mail (Poststelle@olg.justiz.hamburg.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg: http://justiz.hamburg.de/gerichte/