Oberlandesgericht München - plaats

   
  Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

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Mehr Informationen über das Oberlandesgericht in München

Das Oberlandesgericht München im Zivilrecht:

Das Oberlandesgericht ist keine Eingangsinstanz. Innnerhalb des Gerichtsaufbaus steht das Oberlandesgericht oberhalb des Landgerichts und unterhalb des Bundesgerichtshofes.

Das Oberlandesgericht München ist zuständig für:

- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts und des Landgerichts
- Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen sofern das Landesrecht dies bestimmt
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Sachen mit Auslandsbezug gemäß

Das Oberlandesgericht München m Strafrecht:

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht München  hauptsächlich für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und die Revision gegen Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der Strafkammern zuständig.

Das Oberlandesgericht in München kann entweder per Telefon (089-559702) oder E-mail (Poststelle@olg-m.bayern.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Oberlandesgericht München: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Oberlandesgericht München. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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